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Ab 8.Nov. 2G

Werte KollegInnen,
ab obigen Datum gelten für unsere Kunden folgende Eintrittsregeln:

vollständig geimpft
genesen (Absonderungsbescheid (Genesungszertifikat gem. § 4 d Epidemiegesetz) mit einer Gültigkeitsdauer von 180 Tagen, ab dem ersten positiven NAAT-Testergebnis. Dieses Genesungszertifikat kann in den Grünen Pass eingetragen werden. Nur Zertifikate, die im Grünen Pass eingetragen sind, gelten als Nachweis für den 2G = Genesenenstatus), Jegliche Antitkörpertests verlieren ihre Gültigkeit.
1. Impfung+gültiger PCR Test (72 Stunden) gültig bis 6.Dez.21

Kinder und Jugendliche: Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind von der G-Nachweispflicht ausgenommen und müssen somit kein Testergebnis vorweisen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren (schulpflichtiges Alter) gilt: Der Ninja-Pass wird dem 2-G-Nachweis gleichgestellt und gilt daher auch als Zutrittsnachweis. Nach Beendigung des neunten Schuljahres müssen auch Jugendliche über einen 2-G-Nachweis verfügen, um 2-G-Settings betreten zu dürfen.

Zusätzlich bedarf es eine Covid 19 Präventionskonzept und mind. einer Person als Covid 19 Beauftragten.

Für unsere Mitarbeiter bleibt die 3G Regel:
Also auch hier gilt wie oben
-vollständig geimpft
-genesen
-getestet (• Molekularbiologischer Test (z.B. PCR-Test): 72 Stunden ab Probenahme • Antigen-Test einer befugten Stelle (z.B. Österreich testet): 24 Stunden ab Probenahme)

Details zu Impfungen:

Als Impfnachweis gelten das EU-konforme Impfzertifikat, der gelbe Impfpass, ein ImpfKärtchen sowie ein Ausdruck bzw. ein PDF (z.B. am Handy) der Daten aus dem e-Impfpass.
• Immunisierung durch zwei Teilimpfungen:
– Nach Erhalt der Zweitimpfung beträgt die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises
360 Tage und es müssen mindestens 14 Tage zwischen den beiden Impfungen
verstrichen sein.
– Ab 6. Dezember beträgt die Gültigkeit dieses Impfnachweise 270 Tage.
Seite 6 Coronavirus – Aktuelle Maßnahmen: FAQ zu den Stufen 2, 3 und 4
• Immunisierung durch eine Impfung:
– Ab dem 22. Tag nach der Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff
gegen SARS-CoV-2 mit nur einer Dosis gilt der Impfnachweis für 270 Tage.
• Achtung: Impfnachweise über eine Dosis mit Janssen verlieren mit 3. Jänner 2022
ihre Gültigkeit. Daher bedarf es frühestens 14 Tage nach der 1. Dosis eine 2. Dosis,
um weiterhin einen gültigen Impfnachweis zu erhalten.
• Immunisierung durch Impfung von Genesenen:
– Sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer
Test auf SARS-CoV-2 vorlag oder zum Zeitpunkt der Impfung bereits ein Nachweis
auf neutralisierende Antikörper vorliegt, gilt der Impfnachweis bereits ab dem
Zeitpunkt der Erstimpfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff gegen
SARS-CoV-2 für 360 Tage.
– Ab 6. Dezember beträgt die Gültigkeit dieses Impfnachweises 270 Tage.
• Weitere Impfungen („3. Dosis“):
– Nach Erhalt einer weiteren Impfung beträgt die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises erneut 360 Tage. Zwischen dieser Impfung und einer Immunisierung bei
der nur eine Impfung vorgesehen ist, müssen mindestens 14 Tage liegen. Bei allen
anderen Impfschemata müssen mindestens 120 Tage vergangen sein.
– Ab 6. Dezember beträgt die Gültigkeit dieses Impfnachweises 270 Tage.
Was gilt für Personen, die erst eine Dosis der Corona-Schutzimpfung
erhalten haben (unvollständige Impfserie)?
Für Personen, die zwar die 1. Dosis, aber noch nicht die 2. Dosis der Corona-Schutzimpfung erhalten haben, gibt es eine Übergangsfrist bis 6.12.2021. In diesen Fällen gilt der
Impfnachweis über die 1. Dosis zusammen mit einem gültigen PCR-Test (72 Stunden) als
gültiger 2-G-Nachweis. Eine Abbildung im Grünen Pass ist nicht möglich.

Wir wünschen euch viel Kraft für die herausfordernde Zeit!