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Kinder/Jugendkurse, Außenbereiche

Aufgrund der aktuell gültigen Verordnung ist das Öffnen der Außenkletterbereiche möglich. Das ist prinzipiell eine erfreuliche Entwicklung. Vor dem Freigeben für Deine Kunden solltest du eventuell folgende Punkte abklären:
Organisation bei Schlechtwetter: Wenn es regnet oder schneit sind die wenigsten Kletterer bereit draußen zu klettern. Bei einer Schlechtwetterphase sind nur geringe Umsätze zu erwarten. Dagegen stehen die laufenden Kosten Deiner Kletterhalle (Miete, Personalkosten). Es wäre eine Möglichkeit 1-2 Tage im Vorraus über eine Wetter APP (z.B. ZAMG oder METEOBLUE) dir ein Bild über die Wetterentwicklung zu machen und Deine Kunden über die Öffnungszeiten zu informieren. Somit kannst Du auf eventuelle Schlechtwettertage reagieren und im Falle von Niederschlag die Kletterhalle auch geschlossen lassen. Das ermöglicht das Klettern bei angenehmen Temperaturen und erspart Dir Kosten im Falle von schlechtem Wetter.
Kundenstrom regeln: Zu erwarten ist, dass viele Deiner Kunden die Außenkletteranlage nutzen werden. Lt. derzeit gültiger Verordnung ist in allen Kundenbereichen indoor und outdoor eine FFP2 Maske zu tragen und ein 2 Meter Abstand einzuhalten. Beim Klettern ist keine Maske notwendig. Um genügend Abstand zu gewähren, ist derzeit 20qm/Person notwendig. Also ergibt sich eine maximale Kundenfrequenz je nach Grundfläche Deines Außenbereiches. Die aktuelle Auslastung am Deiner Website bekannt zu geben ist im Sinne Deiner Kunden.
Wirtschaftlichkeit prüfen: wahrscheinlich hast du auch Vergleichszahlen zum Mai 2020 und kannst somit auch prüfen, ob sich ausschließlich der Außenkletteranlage für Deinen Betrieb rechnet. Tipps hierzu wären: Mehrfach- und Jahreskarten noch immer auszusetzen und einen separaten „Corona“ Tarif für alle Kunden einzuführen. Das hat sich auch letztes Jahr bewährt. Kläre diesen Schritt auch am besten mit Deinem Steuerberater ab.

Kinder/Jugendarbeit
Seit dem 15.3.2021 dürfen auch ausserschulische Kinder/Jugendarbeit draußen erneut aufgenommen werden. Die aktuelle Verordnung zielt hier lt. Sportaustria auf die Vereine ab und nicht auf kommerzielle Angebote. Die Regeln hierfür sind hier nachzulesen.