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Lockerungen ab 1. Juli

Liebe KollegInnen,
es freut uns sehr euch die aktuell geplanten Lockerungen ab dem 1. Juli 2021 präsentieren zu dürfen.
Unter der Voraussetzung des 3G Nachweises (genesen, geimpft oder getestet) ab 12 Jahren fallen in der Gastro und in Sportstätten die Personenbeschränkung, Abstandsregeln und die Maskenpflicht. In der Gastronomie bleibt die separate Registrierung der Gäste am Tisch bis zum 22. Juli 2021 aufrecht.
Wir empfehlen weiterhin auf allgemeine Hygienemaßnahmen zu achten (Händewaschen, Handdesinfektion anbieten, bei Krankheitssymptomen zu Hause bleiben,..)

Wir wünschen euch unter diesen erleichternden Rahmenbedingungen einen erfolgreichen Sommer und uns allen einen guten Start in die Herbst/Wintersaison.

PS: hier noch die aktuellen 3 G Regeln:
Getestet:
1. Negativer PCR-Tests (maximal 72 Stunden alt – Gültigkeit 3 Tage)
2. Antigen-Tests (maximal 48 Stunden alt – Gültigkeit 2 Tage)
3. Antigen-Selbsttests mit digitaler Lösung (maximal 24 Stunden alt – Gültigkeit 1 Tag)
4. Ausnahmsweise Antigen- Selbsttest unter Aufsicht des Betreibers einer Betriebsstätte
oder einer von ihm beauftragten Person vor Ort: dieser Test gilt nur für diesen einen
Besuch der Betriebsstätte. Der Test muss unmittelbar vor oder nach Betreten der
Betriebsstätte vorgenommen werden.
5. Für Kinder unter 10 Jahren ist ein Nachweis mittels Test freiwillig, ab 10 Jahren wird
der „Corona-Testpass“ für Schüler als Eintrittstest anerkannt (ab 1. Juli erst mit 12 notwendig).
Genesen:
• Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten durchstandene
Infektion
• Vorlage eines „Absonderungsbescheids“: Personen, die mit dem Coronavirus
infiziert waren, sind ein halbes Jahr nach Genesung von der Testpflicht
ausgenommen.
• Nachweis über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als drei Monate sein darf.
Geimpft:
• Nachweis über eine erfolgte Erstimpfung ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung,
wobei diese nicht länger als 3 Monate zurückliegen darf, oder
• Zweitimpfung, wobei die Erstimpfung diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen
darf, oder Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur
eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 9 Monate zurückliegen
darf, oder
• Impfung, wenn nicht länger als 9 Monate zurückliegt und wenn 21 Tage vor Impfung
positiver PCR- Test bzw. vor der Impfung Nachweis neutralisierender Antikörper
vorlag.