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Mietzins im Lockdown

Liebe KollegInnen,
wir haben eine interessante Neuigkeit für euch. Im Anhang könnt ihr euch ein OGH Urteil zum Thema Miete in einem behördlich angeordneten LockDown runterladen. Damit ist bestätigt, dass man zu keiner Mietfortzahlung verpflichtet ist. Wir empfehlen dies als Verhandlungsgrundlage zu sehen und immer einen Konsens mit dem Vermieter den Vorrang zu geben.
Wir wünschen euch alles Gute!