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Neue Corona Quarantänebestimmung ab dem 1. Aug. 2022

Verkehrsbeschränkung statt Absonderung

Liebe KollegInnen. Seit dem 1. Augst 2022 hat sich die österreichische Bundesregierung dazu entschlossen die bis dato gültige Quarantäne durch eine zehntägige Verkehrsbeschränkung zu ersetzen. Die Infektion bleibt aber weiterhin meldepflichtig. Für Personen, für die ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegt, gilt nun:

  • Die Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske:
    • außerhalb des privaten Wohnbereichs
      • in geschlossenen Räumen, wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist
      • im Freien, wenn kein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen gehalten werden kann
    • in öffentlichen Verkehrsmitteln
    • in privaten Verkehrsmitteln, wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist
    • im privaten Wohnbereich bei Zusammenkünften von Personen aus verschiedenen Haushalten
      • in geschlossenen Räumen
      • im Freien, wenn kein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen gehalten werden kann
  • Kein Besuch von Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder risikobehaftetem Setting (z.B. Altenheime, Gesundheitseinrichtungen), ausgenommen für Mitarbeiter:innen, Bewohner:innen etc.

Eine vorzeitige Aufhebung der Verkehrsbeschränkung ist ab dem fünften Tag möglich. Dazu muss eine Freitestung mittels PCR-Test (negativ oder CT-Wert ≥30) erfolgen.

Ein Aufsuchen des Arbeitsorts ist grundsätzlich möglich, sofern dabei das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske oder die Einhaltung geeigneter Schutzmaßnahmen gewährleistet werden können. Erkrankte Personen können sich natürlich – wie bei anderen Krankheiten auch – krankschreiben lassen. Bei COVID-19 kann die Krankschreibung auch telefonisch erfolgen.

Um vulnerable Personen am Arbeitsplatz weiterhin bestmöglich zu schützen, werden die Freistellungen nach der Risikogruppeverordnung ab 1. August wieder ermöglicht.

Wir wünschen euch einen guten Sommer und schönen Start in die Wintersaison 2022/23.