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Neue Corona Verordnung ab 15.9.2021

Liebe KletterhallenbetreiberInnen!

Wir ihr sicherlich aus diversen Medien erfahren habt, ist seit dem 15. September ein 3 Stufenplan in Kraft getreten. Derzeit gilt die Stufe 1. Dies bedeutet für unsere Unternehmen nur, dass die 3G Regel aufrecht bleibt.
1. Annerkannt Tests sind: Antigen Tests sind nur mehr 24 Stunden gültig. PCR Test sind 72 Stunden gültig. Schüler ab 12 Jahre können nach wie vor den Ninja Pass verwenden.
2. Als Impfnachweise gelten:

-Zweitimpfung, wobei diese max. 360 Tage (statt bisher 270) zurückliegen darf und zwischen der Erst- und Zweitimpfung mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen oder
-Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (dzt. Johnson&Johnson); die Impfung darf max. 270 Tage zurückliegen oder
– Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorliegt; die Impfung darf max. 360 Tage zurückliegen oder
NEU: weitere Impfung, wobei diese maximal 360 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und einer der oben genannten Impfungen mindestens 120 Tage verstrichen sein müssen.  

3. Genesungsnachweis ( ärztlicher Bestätigung oder Absonderungsbescheid 90 Tage nach Ausstellungsdatum)

Dies gilt für Kunden als auch für Mitarbeiter.
Die derzeit gültige Verordnung beeinhaltet ausschließlich die Stufe 1. Stufe 2 und 3 werden in zukünftigen Verordnungen geregelt. Wir werden euch bei in Kraft treten weiter informieren.

Wir wünschen euch ein gutes Gelingen bei der Umsetzung und einen guten Start in den Herbst.