Förderungen gehen weiter
Ausfallbonus, Umsatzersatz, Verlustersatz, Fixkostenzuschuss, Härtefallfonds,… Welche Förderung ist sinnvoll für mein Unternehmen, für welchen Zeitraum? Da kann einem schon einmal der Kopf schwirren. Wir versuchen hier einen kurzen Überblich zu geben und empfehlen jeden Antrag mit Deinem Steuerberater abzusprechen. Beachte auf bei der Antragstellung, ob Dein Unternehmen auch berechtig ist, die Förderungen in Anspruch zu nehmen; siehe unten die Beteiligung gemeinutziger Vereine!
Ausfallbonus Kompensation für monatliche Umsatzausfälle von mindestens 40 %. Zuschuss 15 % vom Umsatzausfall (max. 30.000 € p.M.). Vorschuss auf FKZ II: 15 % des Umsatzausfalls (max 30.000 € p.M.)
Fixkostenzuschuss/Verlustersatz Mit dem Fixkostenzuschuss 1 und dem Fixkostenzuschuss 800.000 können Unternehmen je nach Umsatzeinbruch ihre Fixkosten anteilig decken. Der Verlustersatz für ungedeckte Fixkosten bis 10 Mio. € stellt eine Verlustabdeckung für Betriebe ab einem Umsatzminus von 30 % dar. Für Firmen mit mehr als 50% Beteiligung eines gemeinnützigen Vereines nicht beantragbar.
Härtefallfonds Der Härtefall-Fonds ist eine Förderung der Bundesregierung für Selbständige und GSVG versicherte Geschäftsführer. Mit dem Förder-Instrument sollen Unternehmerinnen und Unternehmer Unterstützung für ihre persönlichen Lebenshaltungskosten bekommen.
NPO-Fonds Unterstützung für gemeinnützige Vereine/GmbHs und ausgelagerte „normal“ steuerpflichtige GmbH eines gemeinnützigen Vereins (z.B. Naturfreunde Linz GmbH). Nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Erhöhung der Förderungen im März
Kurzarbeitsbonus für Unternehmen & Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Betriebe, die durchgehend von Schließungen seit November betroffen sind, erhalten eine Einmalzahlung von 825 Euro netto für März zusätzlich zum jeweiligen Kurzarbeitsbeitrag (kann zur Ausbezahlung für Urlaubsansprüche genutzt werden). Trinkgeldersatz für Mitarbeiter von 175 Euro netto (bekommen alle, die von der Trinkgeldpauschale betroffen waren).
Märzbonus: Verdoppelung des Ausfallbonus
Zur Unterstützung der besonders betroffenen Branchen wird der Ausfallbonus für März erhöht. Damit steigt der Zuschuss von 15% auf 30% und der derzeitige Deckel des Zuschusses wird von 30.000 auf 50.000 Euro angehoben.
Gastgärtenförderung
Weitere Öffnungsschritte werden dem Prinzip „Outdoor vor Indoor“ folgen. Daher wird es notwendig sein, optimale und coronataugliche räumliche Bedingungen zu schaffen. Die Bundesregierung unterstützt daher Wirtinnen und Wirte bei Investitionen in die Erweiterung, Um- oder Neugestaltung von Gastgärten. Dafür stehen 10 Mio. Euro zur Verfügung.
Beispiel: Für die Anschaffung der Gastgarten-Ausstattung in der Höhe von 15.000 Euro erhält ein kleines Unternehmen einen Zuschuss von 3.000 Euro.
Genaue Informationen findet ihr auf www.wko.at in eurem Bundesland und bei euren Steuerberatern.