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Wiederöffnung ab 12.12.21

Liebe HallenbetreiberInnen,
wir können seit dem 12.12.21 erneut und hoffentlich für einen langen Zeitraum unseren Geschäften wieder nachgehen. Bundesweit gibt es grundlegende Zutrittsregeln für Sportstätten und die Gastronomie. Einzelne Länder haben aufgrund der unterschiedlichen Covid 19 Situationen unterschiedliche Regelungen getroffen. Bitte erkundigt euch bei euren Ansprechpartner im Gesundheitsbereich und bei den jeweiligen Wirtschaftskammern.
Generell gilt:

Erwachsene – 2 G Nachweis (geimpft oder genesen lt. grünem Pass)
Jugendliche (13-15 Jahre) – Ninja Test Pass aus der Schule, in den Weihnachtsferien gilt ein PCR Test als Ersatz
Kinder unter 13 – kein Testnachweis nötig

Beim Check In bis zur unmittelbaren Sportausübung gilt für alle in/outdoor eine FFP2 Maskenpflicht.

Es gibt keine Personenbeschränkung. Ein Mindestabstand von 2 Metern wird empfohlen.

Wir empfehlen für Jahreskartenbesitzer eine Verlängerung um 28 Tage anzubieten.

Veranstaltungen bis zu 25 Teilnehmern sind legitim (Kletterkurse)

Mitarbeiter haben eine 3 G Nachweispflicht und auch FFP2 Maskenpflicht, außer mit geeigneten Schutzvorrichtungen (Plexiglas, etc.)

Anbei gibt es auch die aktuelle Version unseres Präventionskonzeptes:

Alles Gute und bis Bald!