Wir möchten euch über Abänderungen der Quarantäneregeln für euch und euer Team vorstellen.
Seit dem 8. Jänner sind folgende Quarantäneregeln neu in Kraft, um die bevorstehende „OmikronWelle“ so gut als möglich abzufedern und va. unsere Betriebe so gering als möglich zu belasten:
• Künftig gibt es keine Unterscheidung zwischen K1 oder K2 mehr, sondern nur noch Kontaktperson. • Künftig wird man keine Kontaktperson mehr sein, wenn man 3 Mal immunisiert ist, oder alle Beteiligten eine FFP2-Maske getragen haben. Das gilt auch für Kinder, die sich noch nicht boostern können. • Alle Kontaktpersonen können sich am 5. Tag mit PCR freitesten. • Positiv getestete Personen können sich ab dem 5. Tag freitesten. Zusätzlich werden ab dem 11. Jänner folgende Punkte avisiert: • „Aktion scharf“ bei 2G-Kontrollen ab 11. Jänner. • 2G-Kontrollpflicht im Handel: An Interaktionspunkten (z.B. beim Eingang oder spätestens beim Bezahlen). • Sämtliche Behörden sollen im Rahmen ihrer Tätigkeiten auch COVID-Maßnahmen kontrollieren. • Temporäre Betretungsverbote bei groben Vergehen gegen COVID- Maßnahmen (ab 3. Februar). • Erhöhung der Strafen (ab 3. Februar). Strengere Schutzmaßnahmen (ab 11. Jänner) • FFP2 Maske auch outdoor, wo kein 2 Meter Abstand möglich ist, beispielsweise in Fußgängerzonen, Warteschlangen, Gruppenansammlungen etc. (Ausnahme für engste Angehörige wie Partnerin oder Partner sowie Kinder). • Homeoffice soll dort wo möglich zur Regel und nicht zur Ausnahme werden. • Gültigkeit Grüner Pass wird auf 6 Monate reduziert. Wir wünschen euch weiterhin alles Gute und freuen uns auf die Jahreshauptversammlung am 18.1.2022 in Salzburg. |